Angaben gemäß § 5 TMG    

                                                                                                                                   

                                                                                                                                     Kajetan Kandler Photography

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kajetan.kandler@t-online.de



Umsatzsteuer -  ID

Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 174 488383


Redaktionell verantwortlich:

Kajetan Kandler

          

              Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Rechtshinweis:

Jegliche Bildnutzung unterliegt den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Dieses Impressum gilt auch für unsere Social Media Profile.

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                                                                                            Allgemeine Geschäftsbedingungen  Kajetan Kandler Fotograf


Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1.
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen
gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden
Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Produktionsaufträge
2.1.
Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2.2.
Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei
sind von den Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3.
Muß bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten geschlossen werden, ist der Bildautor
bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4.
Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern
eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist
gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Produktionshonorar und Nebenkosten.
3.1.
Wird die für die Aufnahmearbeit vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern,
den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2.
Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen etc.). Diese Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind.
3.3.
Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend
dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
3.5.
Beiträge zur Künstlersozialkasse sind vom Auftraggeber zu entrichten.

Anforderung von Archivbildern
4.1
Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins
zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
4.2.
Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen
Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3.
Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige
Nutzung dar.
4.4.
Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes
bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten ( Taxi, Kurierdienste) hat der
Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5.
Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist für die Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden ist bis zum Eingang der
Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die
Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu verantworten, oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

Nutzungsrechte
5.1.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des
Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.
5.2.
Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung,
Colorierung) und jeder Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon
ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
5.4.
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

Digitale Bildverarbeitung
6.1.
Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig,
soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2.
Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der
Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor
und dem Auftraggeber.
6.3.
Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch
geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere
Datenträger, bei der Wiedergaben auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber identifiziert
werden kann.

Schutzrechte Dritter
7.1.
Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder
angewandten Kunst die Einwilligung zu der Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die
Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
7.2.
Sofern aufzunehmende Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen urheberrechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der
Bilder erforderliche Einwilligung der Urheber einzuholen. Die Einwilligung muss sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen und/oder durch Dritte
erstrecken, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt.
7.3.
Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung und Schadensersatz
8.1.
Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus
einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
8.3.
Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen
Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe
von 1000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor
vorbehalten.
8.4.
Die unberechtigte Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes- egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist der Bildautor
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern,
mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5.
Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft
verknüpft (Ziffer 6.3), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten, oder mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

9.Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
10.1.
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnort des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.